BFS Fahrzeugtechnik

Die BFS Fahrzeugtechnik soll auf die Ausbildungsberufe ...

  • Kraftfahrzeugmechatroniker/in
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker/in
    vorbereiten.

    Innerhalb eines Jahres wird eine entsprechende berufliche Grundbildung vermittelt.
  • Es ist eine Schulform, in der schwerpunktmäßig Themen theoretisch und praktisch nach den Ausbildungsvorschriften der oben genannten Berufe behandelt werden.
  • Der Unterricht in der Fachtheorie wird nach Lernfeldern erteilt. Die Lernfelder orientieren sich an beruflichen Aufgabenstellungen im Betrieb. Die früheren Unterrichtsfächer Technologie, Technische Mathematik und Technische Kommunikation sind in den Lernfeldern enthalten.
  • Neben dem Unterrichtsfach Fachtheorie werden auch allgemeinbildende Fächer erteilt. Laut Stundentafel gehören dazu die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch, Sport, Religion und Politik.
  • In diesem Schuljahr sind zwei "Betriebspraktika" zu absolvieren. Die Schülerinnen und Schüler organisieren ihre Praktikumsplätze eigenständig.

Sollten Sie weitere Fragen zur Fachrichtung Landtechnik haben, dann mailen Sie uns.

Sollten Sie weitere Fragen zur Fachrichtung Fahrzeugtechnik haben, dann mailen Sie uns.

Weiterführende Informationen

  • Aufnahmevoraussetzung ist mindestens ein Hauptschulabschluss mit einem Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von mindestens 3,5.
  • Um in die BFS aufgenommen zu werden, muss man sich in der Zeit vom 1. Februar - 31. März für einen Schulplatz bewerben. Folgende Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt:
    • 1.) Ein tabellarischer Lebenslauf
    • 2.) Eine Kopie des aktuellen Halbjahreszeugnis (z. B. 1. Halbjahr der 10.Klasse)
    • 3.) Eine vollständige Online Anmeldung
  • Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind entweder im Sekretariat abzugeben oder per Post an die BBS II Gifhorn zu schicken

Neben einem umfassenden Einblick in die Fahrzeugtechnik können unter bestimmten Bedingungen drei verschiedene Ziele erreicht werden.

  • Ein erfolgreicher Besuch dieser Schulform kann als erstes Lehrjahr in den entsprechenden Ausbildungsberufen angerechnet werden. 
  • Wer über den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bereits verfügt, kann unter gewissen Bedingungen zusätzlich den Erweiterten Sekundarabschluss I erreichen. Mit diesem schulischen Abschluss ist es möglich, auf ein Gymnasium zu wechseln.
  • Mit dem Besuch der BFS wird die gesetzliche Schulpflicht erfüllt. Das bedeutet, dass nach dem Besuch der BFS keine Schulpflicht mehr besteht.

Was lernt man im berufsbezogenen Fachunterrich?

Es erfolgt die Vermittlung der Grundbildung in Theorie und Fachpraxis (Grundlage sind die Ausbildungsinhalte des ersten Ausbildungsjahres)

Beide Bereiche sind in sogenannte Lernfelder unterteilt. Mit diesen Lernfeldern wird eine thematische Unterteilung vorgenommen, die sich an den betrieblichen Abläufen orientiert. Die Lernfelder haben Theorie und Praxis die selben Bezeichnungen.

Names  des Lernfeldes

Inhaltsbeispiele

Lernfeld 1:

 

Lernfeld 2:

 

Lernfeld 3:

 

Lernfeld 4:

 

Wie sehen die Unterrichtsfächer aus?

Die Stundentafel weist neben allgemein bildenden Fächern, wie Deutsch, Sport, Religion, Englisch und Politik vor allem die beiden berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis aus. Der Schwerpunkt liegt mit 26 Unterrichtsstunden pro Woche auf den beruflsbezogenen Lernbereichen.

Unterrichtsfächer

Zahl der Wochenstunden

Politik
Sport
Religion
Deutsch / Kommunikation
Englisch / Kommunikation

ges. 9

Berufsbezogener
Lernbereich Theorie

10

Berufsbezogener
Lernbereich 
Praxis

16

Unterrichtsstunden pro Woche

35

Gibt es eine Abschlussprüfung?

Ja, es gibt eine praktische und eine theoretische Abschlussprüfung im berufsbezogenen Lernbereich.

In den allgemein bildenden Unterrichtsfächern ist keine Prüfung abzulegen.

Das Prüfungsergebnis geht zu einem prozentualen Anteil in das Abschlusszeugnis ein.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

 

  1. Der Schulbesuch ist kostenlos.
  2. Materialkosten entstehen durch z. B. Kopiergeld , persönliches Multimetermessgerät, Projektgeld.
  3. Auskünfte über Fördermöglichkeiten erteilen das zuständige Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis und die Gemeindeverwaltungen.