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Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln

Rd.Erl. des MK vom 11. März 2005 - 36.4 - 81 611 - VORIS 22410 -

Bezug: Rd.Erl. des MK vom 13. Mai 2004 - 205.4 – 81 611 (SVBl. S. 257) - VORIS 22410 -

"Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 71 NSchG die Schülerinnen und Schüler zweckentsprechend für den Unterricht auszustatten, also insbesondere die Lernmittel zu beschaffen. Bei dieser Verpflichtung können sie die Unterstützung der Schulen nach folgenden Grundsätzen in Anspruch nehmen:

  1. Alle öffentlichen Schulen bieten den Erziehungsberechtigten sowie den volljährigen Schülerinnen und Schülern an, Lernmittel gegen ein Entgelt auszuleihen. Dazu nutzen sie ihren vorhandenen Lernmittelbestand. Die Schulen entscheiden, ob sie Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen und Fachgymnasien in den Jahrgängen 12 und 13 in das Verfahren einbeziehen.

    Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen, die Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben, nehmen an dem Verfahren nicht teil.

  2. In das Ausleihverfahren sind alle für die Ausleihe geeigneten Lernmittel eines Jahrgangs mit Ausnahme von Lektüreheften, Literatur und Atlanten einzubeziehen.
    Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler entscheiden für jedes einzelne Lernmittel, ob sie dieses kaufen oder ausleihen wollen.
    Mit Zustimmung des Schulelternrates kann die Gesamtkonferenz beschließen, die Lernmittel nicht einzeln, sondern insgesamt auszuleihen („Paketausleihe“)."

Auszug aus dem Rd.Erl. des MK vom 11. März 2005

 


Informationen für die BBS II Gifhorn für das Schuljahr 2007/2008:

Von der Zahlung freigestellt sind

  1. Bezieher von ALG II (SGB II)
  2. Heim- und Pflegekinder (SGB VIII)
  3. Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
  4. Asylbewerber mit Leistungsanspruch


Minderung des Entgelts:

Bei drei oder mehr schulpflichtigen Kindern 20% Ermäßigung auf den Leihpreis

Hinweis:

Von der Ausleihe ausgeschlossen sind Lektürehefte, Literatur und Atlanten! Bei vorsätzlicher Beschädigung der Bücher kann Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gefordert werden.

Wenn Sie Fragen zur Bücherausleihe an unserer Schule haben, können Sie mich unter 05371-946550 anrufen, oder mir eine E-Mail unter Klaus.Krauth[at]bbs2-gifhorn.de schicken.