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Entgeltliche Ausleihe von LernmittelnRd.Erl. des MK vom 11. März 2005 - 36.4 - 81 611 - VORIS 22410 - Bezug: Rd.Erl. des MK vom 13. Mai 2004 - 205.4 – 81 611 (SVBl. S. 257) - VORIS 22410 - "Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 71 NSchG die Schülerinnen und Schüler zweckentsprechend für den Unterricht auszustatten, also insbesondere die Lernmittel zu beschaffen. Bei dieser Verpflichtung können sie die Unterstützung der Schulen nach folgenden Grundsätzen in Anspruch nehmen:
Auszug aus dem Rd.Erl. des MK vom 11. März 2005
Informationen für die BBS II Gifhorn für das Schuljahr 2007/2008: Von der Zahlung freigestellt sind
Minderung des Entgelts:Bei drei oder mehr schulpflichtigen Kindern 20% Ermäßigung auf den Leihpreis Hinweis: Von der Ausleihe ausgeschlossen sind Lektürehefte, Literatur und Atlanten! Bei vorsätzlicher Beschädigung der Bücher kann Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gefordert werden. Wenn Sie Fragen zur Bücherausleihe an unserer Schule haben, können Sie mich unter 05371-946550 anrufen, oder mir eine E-Mail unter Klaus.Krauth[at]bbs2-gifhorn.de schicken. |
Informationen für die BBS II Gifhorn für das Schuljahr 2007/2008:
Für die Ausleihe benötigen Sie
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