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Wahlen zum Schulvorstand für die BBS II
Wahlen der Schülerinnen und Schüler für den SchulvorstandAlle Schülerinnen und Schüler der BBS II haben die Möglichkeit, sich zur Wahl für den Schulvorstand aufstellen zu lassen. Hierzu ist nur eine formlose Bewerbung notwendig. Diese ist im Sekretariat bis zum...abzugeben. Den Meldebogen erhalten Sie über die Klassenlehrkräfte oder im Sekretariat. Die Wahlen finden am ...in der Cafeteria der BBSII Gifhorn statt. Allgemeine Informationen zum Schulvorstand: Der Schulvorstand ist ein neues Gremium, das ab dem 1.8.2007 weitgehend die Aufgaben der Gesamtkonferenz übernimmt. Ihm gehören 16 Mitglieder an. 8 Lehrkräfte und 8 Schülervertreter. Der Schulleiter hat bei Stimmengleichheit 2 Stimmen. Die Schülervertreter können Sitze an Elternvertreter abgeben. Der Schulvorstand entscheidet z.B. über: Auszug aus dem Niedersächsischen Schulgesetz vom 12.7.2007 § 38 a (1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3. (3) Der Schulvorstand entscheidet über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
(4) 1Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. 2Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.
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Flyer über die Aufgaben der Schülervertretung und die Arbeit im Schulvorstand |