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Praktikum in Klasse 11 der FOS Gestaltung

 

Auf dieser Seite finden Schüler und Schülerinnen sowie Betriebe wichtige Informationen zum Praktikum, welches in Klasse 11 der Fachoberschule Gestaltung zu absolvieren ist.

Im Download- Bereich finden Sie weitergehende Informationen und Formulare wie:

  • Praktikantenvertrag
  • Formular zur Beurteilung  der Praktikanten (Zeugnis)
  • Hinweise zur Führung der Praktikantenmappe
  • Häufig von den Betrieben gestellte Fragen

 

Allgemeine Informationen für Praktikumsbetriebe

 Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind bereit, für unsere zukünftigen Schülerinnen und Schüler der Klasse 11 der Fachoberschule Gestaltung im Rahmen ihrer Ausbildung einen Praktikumsplatz zur Verfügung zu stellen. Dafür möchten wir uns herzlich bei Ihnen bedanken. 

An der BBS II Gifhorn führen wir die Klasse 11 und 12 der Fachoberschule Gestaltung. Nach dem erfolgreichen Besuch der Klasse 12 erhalten die Schülerinnen und Schüler die allgemeine Fachhochschulreife. Damit erhalten sie die Berechtigung, an jeder Fachhochschule der Bundesrepublik Deutschland zu studieren. 

In die Klasse 11 der Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsgang nachweist (z.B. Versetzung nach Klasse 11 eines Gymnasiums)  nachweist.

Der Bildungsgang umfasst zwei Jahre, nämlich die Klassen 11 und 12.

In der Klasse 11 ist eine praktische Ausbildung in Betrieben oder außerschulischen Einrichtungen an drei Tagen in der Woche durchzuführen. Diese praktische Ausbildung und der fachbezogene Unterricht müssen in der gleichen Fachrichtung erfolgen. Für das Praktikum ist zu Beginn des Schuljahres ein  Praktikumsplan zu erstellen, welcher der Schule zur Anerkennung vorzulegen ist.

Der Schule ist bei Anmeldung neben dem Nachweis des Schulabschlusses auch eine Bescheinigung über eine Praktikumsstelle vorzuzeigen. Mit Beginn der schulischen Ausbildung muss ein Praktikumsvertrag vorgelegt werden.        

Falls die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt, wird ein Auswahlverfahren nach §59, Abs. 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes durchgeführt. 

Wenn Sie zur Durchführung des Praktikums noch Fragen haben finden Sie auf der Homepage der BBS II Gifhorn weitere Informationen. 

Darüberhinaus können Sie sich jederzeit an die Koordinatorin der Fachoberschulen Frau Althaus wenden: 

Oder Sie wenden sich an den Leiter der Fachoberschulen Herrn Schlenker:

Wir hoffen auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und sind für Anregungen / Verbesserungsvorschläge dankbar!

 Al/02-07

Fachoberschule Gestaltung – Klasse 11

Informationen für Schülerinnen und Schüler

 

Allgemeine Hinweise:

 

  • Unterrichtstage sind Donnerstag und Freitag
  • Praktikumstage sind Montag bis Mittwoch (3 Tage)
  • Praktikumsbeginn: In den Sommerferien – (Empfehlung um die Praktikumszeit einzuhalten, keine Pflicht)
  • Praktikumsende: Schuljahresende
  • Nachweis einer Praktikumsstelle bis spätestens 01. Juni       

 

Achtung!  Bis zum 01. Juni muss ein mindestens dreimonatiger Praktikumsvertrag abgeschlossen sein.

Falls bis zur Einschulung kein Praktikumsplatz vorhanden ist oder Sie nicht in die Klasse 11 der Fachoberschule aufgenommen worden sind, besteht eventuell die Möglichkeit des Besuchs einer Berufsfachschule.               

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Praktikum in unterschiedlichen Betrieben durchgeführt werden kann. Denkbar und praktikabel wären:

 

  1. jeweils sechsmonatige Praktika in zwei Betrieben
  2. jeweils dreimonatige Praktika in vier Betrieben

 

Wichtig ist, dass Sie am Ende des Praktikumsjahres 960 Stunden bzw. 40 Wochen Praktikum nachweisen müssen.

 

Hinweise zur Bewerbung auf einen Praktikumsplatz:

 

  • Informieren Sie sich vorab über die Arbeitsbereiche des Betriebes. Nutzen Sie hierzu das Internet oder Firmenbroschüren bzw. klären Sie dies durch einen Anruf bei der Firma.
  • Bewerben Sie sich schriftlich mit Lichtbild, Lebenslauf und einem Anschreiben. Machen Sie deutlich, für welchen Arbeitsbereich Sie sich  besonders interessieren.
  • Verweisen Sie darauf, dass inhaltliche Vorgaben für die Gestaltung der praktischen Ausbildung im Praktikumsbetrieb nicht bestehen. Die/der Praktikant/in soll im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen einen Einblick in berufliche Arbeitsprozesse erlangen und unterstützende Arbeiten leisten.
  • Informieren Sie die Firma über die Arbeitszeiten:                    Montag bis Mittwoch jeweils 8 Arbeitsstunden                     (24 Arbeitsstunden/Woche).
  • Weisen Sie den Betrieb ferner auf die Schultage und auf die offiziellen Ferienzeiten hin, in denen Sie Ihren Urlaub nehmen sollten.
  • Dem Betrieb entstehen keine Lohnkosten. Vielleicht übernimmt die Firma anfallende Fahrtkosten, dies ist allerdings Verhandlungssache.
  • Bei Unfällen im Praktikumsbetrieb und auf dem direkten Weg zum oder vom Betrieb sind Sie über die betriebliche Unfallversicherung und bei Unfällen in der Schule bzw. auf dem direkten Schulweg über die schulische Unfallversicherung versichert.
  • Legen Sie in Absprache mit dem Betrieb die Praktikumsdauer fest. Am Ende des Schuljahres müssen Sie 40 Wochen      (960 h) Praktikumszeit nachweisen.
  • Legen Sie dem Betrieb das Informationsblatt zur fachpraktischen Ausbildung und den Musterpraktikumsvertrag vor.

 

Al/02-07     Nie/01-09