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BVJ

Aufnahmevoraussetzungen

Der Besuch des BVJ ist für alle Jugendlichen Pflicht, die die 12-jährige Schulpflicht noch nicht erfüllt haben, kein Berufsausbildungsverhältnis eingegangen sind oder keine andere berufliche Vollzeitschule besuchen.

In der Regel ist der Besuch für Jugendliche vorgesehen, die die allgemeinbildende Schule mindestens 9 Jahre besucht, den Hauptschulabschluss nicht erreicht haben und aus der achten Klasse (oder darunter) entlassen werden.

Außerdem ist das BVJ für die Abgänger der Förderschule angesagt.