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BVJ

Abschlüsse und Berechtigungen

Schülerinnen und Schüler können zurzeit im BVJ keinen Schulabschluss erwerben. 

Nach einem halben Jahr und am Ende des Schuljahres erhält der Schüler / die Schülerin ein Zeugnis und eine Bescheinigung über die Lerninhalte der berufsbezogenen Ausbildung.

Die Schulpflicht ist mit dem Besuch des Berufsvorbereitungsjahres erfüllt, wenn nicht anschließend eine Berufsausbildung mit zugehöriger Berufsschulpflicht begonnen wird.

 

Allen Schülerinnen und Schülen bieten sich nach Abschluss des BVJ verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten:

  

Im Anschluss an das BVJ können die Jugendlichen entweder direkt eine Berufsausbildung anstreben oder zunächst eine Berufseinstiegsklasse (BEK) besuchen. In der Berufseinstiegsklasse kann der Hauptschulabschluss erworben werden.

Darüber hinaus bietet die Agentur für Arbeit verschieden Maßnahmen an, durch die ein Einstieg in eine Berufsausbildung oder eine Erwerbstätigkeit erreicht werden kann.