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BEK

Abschlüsse und Berechtigungen

Nach einem halben Jahr und am Ende des Schuljahres erhält die Schülerin/der Schüler jeweils ein Zeugnis mit einer Gesamtnote für den berufsübergreifenden Lernbereich (und den zugehörigen Teilnoten) und einer Gesamtnote für den berufsbezogenen Lernbereich (und den zugehörigen Noten zu abgeschlossenen Qualifizierungsbausteinen).

 

Bei erfolgreichem Besuch der Berufseinstiegsklasse wird mit der Ausgabe des Jahreszeugnisses der Hauptschulabschluss bescheinigt.

 

Die Schulpflicht ist mit dem Besuch einer Berufseinstiegsklasse erfüllt, wenn nicht anschließend eine Berufsausbildung mit zugehöriger Berufsschulpflicht begonnen wird.

 

Im Anschluss an den Besuch der Berufseinstiegsklasse können die Jugendlichen entweder direkt eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf beginnen oder zunächst eine einjährige Berufsfachschule (BFS) besuchen. Der Besuch einer Berufsfachschule setzt jedoch den Hauptschulabschluss voraus.

Darüber hinaus bietet die Agentur für Arbeit verschiede Maßnahmen an, durch die ein Einstieg in eine Berufsausbildung oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erreicht werden kann.