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Berufsbezeichnung
Die Ausbildungsordnung ist mit Wirkung vom 1.8.2006 geändert worden. Alle Auszubildenden, die vor diesem Termin begonnen haben, tragen die Berufsbezeichnung "Müller/Müllerin". Alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung ab diesem Termin begonnen haben, tragen die Berufsbezeichnung "Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/ Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)".
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