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Berufsbezeichnung

Die Ausbildungsordnung ist mit Wirkung vom 1.8.2006 geändert worden. Alle Auszubildenden, die vor diesem Termin begonnen haben, tragen die Berufsbezeichnung

"Müller/Müllerin".

Alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung ab diesem Termin begonnen haben, tragen die Berufsbezeichnung

"Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/

Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)".