![]() |
![]() |
|
|
Aufnahmevorausetzungen
Alle Auszubildenden mit der o.g. Berufsbezeichnung absolvieren ihre theoretische Ausbildung in der Berufsschule in sogenannter Teilzeitform. Für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages ist kein besonderer Schulabschluss vorgeschrieben, allerdings zeigt die Erfahrung, dass es Hauptschülern mit keinen ausreichenden Noten in Deutsch, Mathematik und Physik sehr schwer haben, die Gesellenprüfung zu bestehen. |
|
|