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Zwischenprüfung

Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasst eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, und ein diesbezügliches Fachgespräch. Die Arbeitsaufgabe soll in höchstens acht Stunden durchgeführt, das Fachgespräch innerhalb dieser Zeit in höchstens 15 Minuten geführt werden. Für die Arbeitsaufgabe eignet sich beispielsweise das Anfertigen und Prüfen eines funktionsfähigen versorgungstechnischen Bauteils oder einer Baugruppe nach vorgegebenen Unterlagen.

Abschlussprüfung / Gesellenprüfung

Die Prüfung ist in einen Teil A und einen Teil B gegliedert. In Teil A der Prüfung gilt es, in höchstens 19 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem (fiktiven oder realen) Kundenauftrag entspricht, zu bearbeiten und zu dokumentieren. Innerhalb dieser Zeit muss in höchstens 20 Minuten ein Fachgespräch über diese Arbeitsaufgabe geführt werden. Bei der Aufgabenstellung zur praktischen Umsetzung eines Kundenauftrages soll das Handlungsfeld, in dem die Prüfungsteilnehmer/innen überwiegend ausgebildet wurden, berücksichtigt werden. Für die Arbeitsaufgabe, die auch aus mehreren Auftragsteilen bestehen kann, eignet sich beispielsweise das Errichten, Ändern oder Instandhalten einer versorgungstechnischen Anlage oder eines versorgungstechnischen Systems.

Der Teil B, der hauptsächlich schriftliche Teil der Prüfung, besteht aus den drei Bereichen Arbeitsplanung, Anlagenanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. In den Prüfungsbereichen Arbeitsplanung und Anlagenanalyse sind fachliche Probleme zu analysieren, zu bewerten und geeignete Lösungswege darzustellen. Hierfür ist eine maximale Prüfungsdauer von jeweils 150 Minuten vorgesehen. Für den Bereich Arbeitsplanung soll zum Beispiel ein Arbeitsplan zur Montage und Inbetriebnahme einer versorgungstechnischen Anlage, eines versorgungstechnischen Systems oder einer Baugruppe nach vorgegebenen Anforderungen erstellt werden. Für den Bereich Anlagenanalyse eignet sich beispielsweise das Beschreiben der Vorgehensweise zur systematischen Eingrenzung von Fehlern in einer versorgungstechnischen Anlage oder einem versorgungstechnischen System. Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde sollen die Prüfungsteilnehmer/innen in höchsten 60 Minuten praxisbezogene Aufgaben aus den Gebieten allgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt bearbeiten.

Teil B der Abschlussprüfung kann in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Nicht bestandene Prüfungen können gemäß Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.