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Abschluss und Berechtigungen
Nach der Gesellenprüfung besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zum Kundenberater, Fertigungsplaner und Fachbauleiter. Diese drei Module werden z.B. vom Landesinnungsverband des Tischlerhandwerks (Tel. 0511-62707517) angeboten und als Teil 2 ( Fachtheorie) der Meisterprüfung anerkannt. Die Meisterprüfung kann direkt nach bestandener Gesellenprüfung abgelegt werden. und berechtigt in Niedersachsen zum uneingeschrenken Hochschulzugang. Weitere Fortbildungsmöglichkeiten in ein- oder zweijähriger Form zum Gestalter im Handwerk, Techniker, Meister, Restaurator oder Betriebswirt des Handwerks werden angeboten.
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