Im Rahmen der Berufsausbildung können, so noch nicht vorhanden, schulische Abschlüsse erworben werden.
- Wer zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung die Berufsschule erfolgreich besucht hat (maximal mangelhafte Leistungen in einem Fach mit nicht mehr als zwei Wochenstunden) erhält den Berufsschulabschluss.
- Wer zum Abschluss der Berufsausbildung den Berufsschulabschluss erreicht hat, die Gesellenprüfung jedoch nicht bestanden hat, erhält den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.
- Wer zum Abschluss der Berufsausbildung den Berufsschulabschluss erreicht und die Gesellenprüfung erfolgreich in allen Teilen abgeschlossen hat, erhält den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.
- Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr regelmäßig und mit mindestens befriedigenden Leistungen am Englisch-Zusatzunterricht (wird samstags erteilt) teilnehmen, im Fach Deutsch und in der Fachtheorie jeweils die Note 3 und einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 aufweisen, haben die Möglichkeit, den Erweiterten Sekundarabschluss I zu erwerben.
Darüber hinaus kann in die Klasse 12 (Technik oder Gestaltung) der Fachoberschule aufgenommen werden, wer den Berufsschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nachweist. Mit der in der Fachoberschule Klasse 12 erworbenen Fachhochschulreife kann ein Studium an einer Fachhochschule aufgenommen werden.