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Aufnahmevoraussetzung

 

Um in das 1. Ausbildungsjahr aufgenommen werden zu können, muss ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb vorliegen.

Der Betrieb sollte den Auszubildenden bereits gemeldet haben.

 

 

Aufnahme ins 2. Lehrjahr:

- Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb

- erfolgreiches 1. Lehrjahr

- oder entsprechende Ausbildung in einem BGJ bzw. Berufsfachschule mit

  entsprechender Anerkennung.