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Aufnahmevoraussetzung
Um in das 1. Ausbildungsjahr aufgenommen werden zu können, muss ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb vorliegen. Der Betrieb sollte den Auszubildenden bereits gemeldet haben.
Aufnahme ins 2. Lehrjahr: - Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb - erfolgreiches 1. Lehrjahr - oder entsprechende Ausbildung in einem BGJ bzw. Berufsfachschule mit entsprechender Anerkennung. |
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