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Gesellenprüfung / Abschlussprüfung
Regelausbildungszeit sind 3 1/2 Jahre (Mindestausbildungszeit 2 1/2 Jahre)
Gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres führt die Innung die Gesellenprüfung, Teil1 ( früher: Zwischenprüfung) durch. Das Ergebnis wird mit 35% auf die Gesellenprüfung angerechnet.
Gegen Ende der Ausbildung wird die Gesellenprüfung, Teil 2 durchgeführt. |
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