Schulordnung

 

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Schulordnung

Regeln für das Miteinander an den Berufsbildenden Schulen II des Landkreises Gifhorn (Stand 29.04.2009)

Diese Schulordnung wurde gemeinsam von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften durch den Beschluss der Gesamtkonferenz am 26.03.2003 als verbindlich vereinbart. Sie bildet den Rahmen und die Grundverabredung für den gemeinsamen Umgang miteinander. Durch die Verabschiedung des Leitbildes der BBS II Gifhorn in der Gesamtkonferenz vom 26. Juni 2006 werden die Mission und Vision Bestandteil der Schulordnung.

Präambel

Die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und die weiteren Bediensteten der BBS II Gifhorn arbeiten kooperativ zusammen. Sie sind bemüht, ihr Handeln nach den Grundwerten der Demokratie und dem Gemeinwohl auszurichten. Jede/r hat das Recht seine Meinung zu äußern, solange diese nicht verfassungs- oder sittenwidrig ist oder andere durch diese Meinungsäußerung in ihrer Würde verletzt werden. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner religiösen oder politischen Anschauungen diffamiert werden.

Regelung von Streitigkeiten

Streitigkeiten werden gewaltlos im Gespräch zwischen den Betroffenen geregelt und möglichst beigelegt. An der Vermittlung können die schulischen Schlichtungsgremien (Schülervertretung, Beratungslehrer, Schulsozialarbeiter  u. a.) beteiligt werden.

Parken auf dem Schulgelände

Das Parken ist nur auf den jeweils besonders gekennzeichneten Flächen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Besucher gestattet. Auf dem Gelände der BBS II gilt die StVO. Gegen falsch parkende Fahrzeugführer/-innen kann Anzeige erstattet werden.

Verhalten während der Pausen

Pausenbereiche sind:

  • der Schulhof vor dem Haupteingang,
  • die Cafeteria und der Bereich vor der Cafeteria einschließlich des Treppenaufgangs,
  • der Bereich des Seiteneingangs zum Parkplatz.

Eine Pausenaufsicht wird durch Lehrkräfte der BBS II durchgeführt. Die Anweisungen der Aufsichtspersonen sind zu befolgen. Für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgelände während der Pausen verlassen, besteht kein Unfallversicherungsschutz. Das private Hören von Musik ohne Kopfhörer ist in den Räumen der BBS II zu unterlassen.

Rauchen

Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände der BBS II Gifhorn sowie auch bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten.

Alkohol und Drogen

Der Konsum von Alkohol und Drogen ist während des Unterrichtstages verboten. Der Besitz, Handel oder die sonstige Weitergabe von Betäubungsmitteln werden durch eine Ordnungsmaßnahme nach § 61 NSchG verfolgt und parallel bei der Polizei angezeigt.

Verhalten während des Unterrichts

Während des Unterrichts sind Mobiltelefone und Tonträger auszuschalten. In den einzelnen Fach- und Werkstattbereichen gelten die entsprechenden Werkstattordnungen, Betriebsanweisungen sowie die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften.

Besucherinnen und Besucher

Besucherinnen und Besucher melden sich grundsätzlich im Geschäftszimmer an.